Deloitte - Jahreskonferenz der FGL: Überblick über die direkte und indirekte Besteuerung in Luxemburg

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Am Dienstag, den 13. Mai, fand die jährliche Konferenz der Fiduciaire Générale de Luxembourg (FGL) statt. Bei dieser Konferenz mit mehr als 100 Teilnehmern ging es um die aktuellen Entwicklungen des Steuerwesens in Luxemburg und deren Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen des Industrie- und Handelssektors.

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04/06/2014 |
  • Jean-Philippe Foury - Logo

    Jean-Philippe Foury neben dem neuen Logo von FGL.

Dabei wurden die wichtigsten aktuellen Steuerthemen in Luxemburg, angefangen bei den steuerlichen Auswirkungen der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen für die in Deutschland lebenden Arbeitnehmer, über den international ausgeübten Druck auf die lokale Besteuerung und den Informationsaustausch (BEPS-Aktionsplan, doppelte Nichtbesteuerung, Steuer-Reporting) bis hin zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 2015, unter die Lupe genommen.

BEPS-Aktionsplan und EU-Verhaltenskodex – die Auswirkungen für Luxemburg
Angesichts des beharrlichen Drucks, den die europäischen Institutionen insbesondere in Bezug auf die steuerliche Transparenz ausüben, muss sich Luxemburg anpassen und Lösungen bieten, um seine diesbezüglichen Verpflichtungen zu erfüllen und dabei gleichzeitig für ausländische Akteure attraktiv zu bleiben.

Der Informationsaustausch und dessen Automatisierung müssen auf den Prüfstand gestellt werden, wenn Luxemburg sich nicht auf einer schwarzen Liste der nicht kooperativen Länder wiederfinden möchte. Georges Deitz, ehemaliger Tax Partner der Prüfungsgesellschaft Deloitte Luxemburg, vertraut indessen auf die Fähigkeit der luxemburgischen Regierung, diese Aspekte anzugehen. So wurden bereits Arbeitsgruppen eingerichtet, um über die verschiedenen von der OECD angesprochenen Themen zu diskutieren.

MWSt.: Besteuerung von Fahrzeugen in Deutschland und Erhöhung der MWSt-Sätze in Luxemburg
Dieses Thema ist nicht neu: Der deutsche Staat beabsichtigt die private Nutzung von Fahrzeugen, die in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern von ihrem luxemburgischen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, zu besteuern. Luxemburg hat seinerseits den Mehrwertsteuerausschuss auf europäischer Ebene aufgefordert, hierzu seine Stellungnahme abzugeben. Allerdings wird diese Entscheidung keine Rechtskraft haben. Deutschland kann also seine diesbezüglichen Schritte weiterverfolgen. Auch andere Länder könnten diesen Weg einschlagen.

Darüber hinaus löst die für Januar 2015 vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuersätze bei Vielen Besorgnis aus. Diese Erhöhung, die sämtliche aktuellen Steuersätze mit Ausnahme des 3 %-Satzes betrifft, muss schon im Voraus bedacht werden, um die Umsetzungskosten und die Auswirkungen zu minimieren, vor allem bei Transaktionen zwischen MWSt-Pflichtigen und Nicht-MWSt-Pflichtigen (oder teilweise MWSt-Pflichtigen).

Müssen die Margen im Gegenzug gesenkt werden? Muss vor Jahresende ein Höchstbetrag für bereits erbrachte Dienstleistungen verrechnet werden? Eine Einzelfallanalyse wird erforderlich sein.

Mindeststeuer für kommerzielle Gesellschaften: willkommene Erläuterungen
„Die neuesten Rundschreiben sind sehr hilfreich, da sie erläutern wie die Mindeststeuer in zahlreichen komplexen Fällen anzuwenden ist“, erläutert Jean-Philippe Bill, Leiter des Bereichs Steuerwesen innerhalb der FGL. Die Mindeststeuer bleibt ein Thema, das die Buchhaltungs- und Steuerexperten sorgfältig überwachen müssen, insbesondere was die mögliche Anrechnung der Mindeststeuer im Jahr 2014 und den Folgejahren betrifft. Es gibt auch Lösungen, um die Kosten der Steuer innerhalb einer Unternehmensgruppe zu verringern, unter anderem durch eine steuerliche Integration.

„Antizipieren und Rahmenbedingungen schaffen angesichts der Änderungen“ – mit diesen Worten schloss Jean-Philippe Foury, der für die FGL zuständige Partner, die Konferenz, die gleichfalls die Gelegenheit darstellte, die neue visuelle Identität der Fiduciaire Générale de Luxembourg zu präsentieren.

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